Unsere Leistungen
für alle Kassen & Privatpatienten
Ergotherapie wird in der Regel von Ihrem/er Hausarzt/ärztin oder Facharzt/ärztin auf einem
Ergotherapierezept verordnet.
Zuzahlungen
Generell ist die ergotherapeutische Behandlung eine Kassenleistung. Gesetzlich Versicherte
ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen
(10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von den
Heilmittelerbringern (unserer Praxis) eingezogen.